Leihmeerschweinchen

Rent a Cavie 

Was steckt dahinter?

Gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz ist es verboten, Tiere die in der Natur in Rudeln leben, einzeln zu halten, was für die artgerechte Meerschweinchenhaltung äusserst wichtig ist. Im Einzelfall kann dies aber zu einem Problem werden, wenn man als Meerschweinchenhalter mit der Tierhaltung abschließen möchte, aber ein Meerschweinchenpartner verstorben ist.

Nicht nur, dass man auch das noch hinterbliebene Tier liebt und sich nicht davon trennen möchte, auch für das möglicherweise betagte Tier wäre es ein schlimmes Schicksal, wenn es in ein Tierheim abgeschoben würde.

Was also tun?

Eine Möglichkeit, die ich hier vorstelle, wäre ein Leihmeerschweinchen . Viele Züchter haben Meerschweinchen, die nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden. Das ist spätestens ab dem 3. Lebensjahr der Fall. Diese Tiere könnten aber auch noch gut mit einem anderen Meerschweinchen vergesellschaftet werden. Stirbt dann der Partner, für den es als Gesellschafter eingesetzt wurde, wird es an den Eigentümer zurückgegeben.

Die Idee ist noch relativ jung und hat meines Wissens nach ihren Ursprung in der Schweiz. Aber auch hierzulande schlägt diese Idee langsam Wurzeln und es gibt in München bereits eine Vermittlungsstelle für Leihmeerschweinchen, bei der sich Züchter eintragen lassen können.

Auch wir haben uns dazu entschlossen, einige ausgewählte Tiere für diesen Dienst zur Verfügung zu stellen. Damit aber aus unseren Tieren keine "Wanderpokale" werden, wird sichergestellt, dass sie nach einer eventuellen Rückgabe den Rest ihres Lebens hier bei uns verbringen werden.

Wie funktioniert das?

Im Prinzip gestaltet sich das Ausleihen eines Meerschweinchens wie ein Kauf, aber mit Rückgaberecht. Die Bedingungen werden in einem speziellen Vertrag festgelegt, den Sie hier anschauen können. Wenn sich der Käufer dann wider Erwarten doch entscheidet, mit der Meerschweinchenhaltung weiter zu machen, darf er das erworbene Tier behalten, denn er hat es ja bezahlt. Sollte sich innerhalb einer bestimmten, vorher festgelegten Frist herausstellen, dass sich die beiden Tiere nicht miteinander vertragen, bekommt der Käufer entweder ein anderes Tier, oder sein Geld zurück.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Züchter, das Tier im Bedarfsfall zurück zu nehmen. In diesem Fall wird das Geld nicht zurückerstattet.

Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir werden Sie dann beraten, wie wir Ihnen am Besten helfen können. 

 

Zur Zeit stehen einige Meeris zur Verfügung die im Rentenalter  oder nicht mehr in der  Zucht sind,einfach nachfragen!!!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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